Futtermittelrecht

Dęklăra... was?!

Hol dir den Durchblick im Futtermittelrecht
Vorgaben für die Registrierung, Anzeige, Deklaration und
Bewerbung von Heimtiernahrung.

Für Hersteller und Händler
Nur 90-Minuten Online-Vortrag und du kennst die Grundlagen

Einladung zum Online-Vortrag zum Futtermittelrecht

Groß- und Einzelhändler sind nach dem Futtermittelrecht auch „Inverkehrbringer“ von Heimtiernahrung. Inwiefern sind Zoofachhändler jedoch verantwortlich, dass die Kennzeichnungsvorschriften bei Futtermitteln eingehalten werden? Müssen sie sich registrieren oder anzeigen, wenn sie Schweineohren anbieten oder loses Futter aus großen Verpackungen portionieren? Was müssen Hersteller bei der Kennzeichnung und Bewerbung von Tiernahrung bedenken?

Viele Fragen, die nicht nur Hersteller von Heimtiernahrung betreffen, sondern auch jeden Händler, der Futter in seinem Regal stehen hat. Aufklärung und Information erhalten Sie im Online-Vortrag  „Futtermittelrechtliche Regelungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Futtermitteln für Heimtiere“ mit der Futtermittelexpertin Dr. Sabine Kruse, Regierungsdirektorin a.D.

Preis: 19,- € inkl. MwSt.

Für Abonnenten der ZZF Heimtier Akademie entstehen keine extra Teilnahmekosten. 

Ihre Referentin: Futtermittelexpertin Dr. Sabine Kruse, Regierungsdirektorin a.D.
  • Einzelpreis: 19 €
    Inkl. MwSt., Euro pro Training

Information:

Antrag auf einer Seite:

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Vertragssprache ist Deutsch.
Unsere Verträge richten sich nur an Unternehmen.

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